Tischler, Elektriker, Installateure, Maler, Zimmerleute — ich übernehme die Buchhaltung, damit ihr euch auf das Handwerk konzentrieren könnt. Digital, pünktlich, persönlich.
Handwerksbetriebe haben buchhalterische Besonderheiten, die nicht jede Buchhalterin kennt: Material und Arbeitszeit getrennt erfassen, Angebote und Rechnungen richtig stellen, Reverse Charge bei Bauleistungen beachten. Ich kenne diese Anforderungen aus der Praxis und helfe euch, alles korrekt und effizient zu erledigen.
Viele Handwerksbetriebe starten als Einzelunternehmen (EPU) und wachsen mit der Zeit. Ab einem gewissen Punkt stellt sich die Frage: Wann lohnt sich die Gründung einer GmbH? Ich begleite euch in beiden Formen — und berate euch sachlich, welche Struktur zu eurem Betrieb passt.
Hinweis: Die Entscheidung zwischen EPU und GmbH ist komplex und hängt von euren persönlichen Zielen, dem Umsatz, der Mitarbeiterzahl und der Haftungssituation ab. Diese Entscheidung treffe ich nicht für euch — aber ich liefere eurem Steuerberater die Zahlen, die er für eine fundierte Empfehlung braucht.
Viele Handwerksbetriebe arbeiten mit Subunternehmern oder Nachunternehmern — sei es bei Spitzenlast, bei Gewerken, die ihr nicht selbst ausführt, oder bei größeren Projekten. Die korrekte buchhalterische Behandlung ist entscheidend: Ein falscher Umgang mit Reverse Charge kann zu Nachforderungen bei der Umsatzsteuer führen.
Reverse Charge kurz erklärt: Wenn ein in Österreich ansässiges Unternehmen Bauleistungen von einem anderen in Österreich ansässigen Unternehmen bezieht, schuldet der Leistungsempfänger (nicht der Leistungserbringer) die Umsatzsteuer. Der Subunternehmer stellt eine Nettorechnung aus. Ich sorge dafür, dass das in der Buchhaltung korrekt abgebildet wird.
Handwerk hat besondere lohnverrechnungstechnische Eigenheiten: Arbeiter und Angestellte werden unterschiedlich behandelt, es gibt Zulagen, Lehrlinge haben eigene Regelungen. Ich kenne das alles und erledige eure Lohnverrechnung korrekt und pünktlich.
Ich betreue Handwerksbetriebe aller Größen und Gewerke in ganz Österreich — digital und persönlich. Von der Einzelunternehmerin bis zum Betrieb mit 15 Mitarbeitern.
ÖSTERREICHWEIT DIGITAL
Alle Unterlagen werden digital übermittelt — per E-Mail, Cloud oder Scan. Du musst nicht nach Salzburg kommen.
Material, das du für einen Kundenauftrag einkaufst, wird als Wareneinsatz oder Materialeinsatz gebucht — mit Vorsteuerabzug, sofern du umsatzsteuerpflichtig bist. Subunternehmer, die du beauftragst, müssen eine ordnungsgemäße Rechnung mit UID-Nummer ausstellen. Bei Reverse Charge (Übergang der Steuerschuld bei EU-Subunternehmern oder im Bauwesen) gibt es Besonderheiten. Ich sorge dafür, dass alles korrekt erfasst wird und du keine Vorsteuer verlierst.
Als Handwerksbetrieb musst du alle Einnahmen und Ausgaben lückenlos belegen: Rechnungen, Kassazettel, Lieferscheine. Lieferantenrechnungen sind 7 Jahre aufzubewahren. Bei Barumsätzen über € 15.000 p.a. ist eine Registrierkasse Pflicht. Ich überprüfe deine Belegstruktur und richte ein System ein, das bei einer Betriebsprüfung standhält.
Ja! Für Handwerker mit bis zu € 700.000 Jahresumsatz gibt es die Basispauschalierung: 12 % des Umsatzes gelten pauschal als Betriebsausgaben (Branche Handwerk), plus tatsächliche Ausgaben für Material, Wareneinsatz und Löhne. Das vereinfacht die Buchhaltung erheblich. Ob sich das lohnt, hängt von deinen tatsächlichen Betriebsausgaben ab — ich rechne dir beide Varianten durch.
Für die laufende Buchhaltung, UVA und E/A-Rechnung bin ich als geprüfte Bilanzbuchhalterin vollständig berechtigt und in den meisten Fällen die günstigere und persönlichere Wahl. Ich verstehe die Besonderheiten im Handwerk — von der Materialaufstellung bis zum Subunternehmer-Nachweis. Ein Steuerberater ist erst bei GmbH-Gründung, komplexen Umstrukturierungen oder Betriebsprüfungen sinnvoll.
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Das kommt auf die Unternehmensform und den Umsatz an. Einzelunternehmer (EPU) mit einem Jahresumsatz unter 700.000 € dürfen die einfache Einnahmen-Ausgaben-Rechnung (E/A-Rechnung) verwenden — das ist die günstigere und einfachere Form. Wer als GmbH firmiert oder den Umsatz von 700.000 € überschreitet, muss doppelte Buchhaltung (Doppik / Bilanzierung) betreiben. Ich helfe euch, die für euren Betrieb richtige Form zu wählen und begleite euch in beiden Systemen.
Reverse Charge (§ 19 Abs. 1a UStG) bedeutet Umkehr der Steuerschuld: Wenn ein in Österreich ansässiges Unternehmen Bauleistungen von einem anderen in Österreich ansässigen Unternehmen erhält, schuldet nicht der leistende Betrieb die Umsatzsteuer, sondern der Empfänger. Das gilt für Bauleistungen im weiteren Sinne (Bau, Baunebengewerbe, Elektro, Sanitär, Heizung usw.) zwischen Unternehmern. Der Subunternehmer stellt eine Nettorechnung mit dem Vermerk „Übergang der Steuerschuld gemäß § 19 Abs. 1a UStG" aus. Ich sorge dafür, dass das in eurer Buchhaltung korrekt verarbeitet wird.
Die Kosten hängen vom Aufwand ab: Anzahl der Belege pro Monat, ob ihr Mitarbeiter habt (Lohnverrechnung), ob E/A-Rechnung oder doppelte Buchführung, und welche Zusatzleistungen ihr braucht. Als Solo-Bilanzbuchhalterin ohne den Overhead einer großen Kanzlei bin ich deutlich günstiger als Steuerberatungskanzleien. Ich erstelle euch nach einem kostenlosen Erstgespräch ein transparentes, individuelles Angebot — ohne versteckte Kosten.
Grundsätzlich ja — die E/A-Rechnung ist nicht übermäßig komplex. Aber: Reverse Charge, korrekte Rechnungslegung, UVA-Meldungen und Lohnverrechnung sind Fehlerquellen, die teuer werden können. Die meisten Handwerker merken schnell, dass die Zeit, die sie in die Buchhaltung stecken, in ihrem Gewerk besser aufgehoben wäre. Ich übernehme das für euch — so konzentriert ihr euch auf das, was ihr am besten könnt.
Bei der E/A-Rechnung (Einnahmen-Ausgaben-Rechnung) werden nur tatsächliche Geldflüsse erfasst: Einnahmen wenn das Geld eingeht, Ausgaben wenn das Geld abgeht. Das ist einfacher und günstiger. Bei der Bilanzierung (doppelte Buchhaltung) werden Forderungen und Verbindlichkeiten zum Zeitpunkt ihrer Entstehung gebucht, und am Jahresende wird eine Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung erstellt. Das ist aufwändiger, liefert aber ein detaillierteres Bild des Unternehmens. Für Handwerker bis 700.000 € Umsatz als EPU empfehle ich in der Regel die E/A-Rechnung — sie reicht aus und spart Kosten.