Eine Frage, die fast jedes KMU stellt. Ich beantworte sie ehrlich — auch wenn die Antwort manchmal ist: du brauchst beides.
Als geprüfte Bilanzbuchhalterin bin ich nach dem österreichischen Bilanzbuchhaltungsgesetz (BiBuG 2014) befugt, umfangreiche Buchhaltungs- und Beratungsleistungen zu erbringen. Das sind die Leistungen, die ich offiziell für dich übernehmen darf:
Das österreichische Steuerberatungsgesetz (StBG) regelt klar, welche Tätigkeiten ausschließlich einem Steuerberater vorbehalten sind. Diese Leistungen kann und darf ich als Bilanzbuchhalterin nicht erbringen — und ich sage das offen, weil Transparenz für mich wichtiger ist als Werbung:
Meine klare Aussage: Ich sage dir offen, was ich darf und was nicht. Wenn du einen Steuerberater brauchst, empfehle ich dir gerne jemanden aus meinem Netzwerk — und wir arbeiten Hand in Hand für dich.
Beide Berufe ergänzen sich ideal. Hier siehst du, wer was übernimmt — klar und ehrlich.
Viele KMU-Inhaber denken, sie müssen wählen: entweder die Bilanzbuchhalterin oder den Steuerberater. Die Wahrheit ist: die Kombination beider ist die klügste und günstigste Lösung.
Die Logik dahinter ist einfach:
Noch kein Steuerberater? Kein Problem. Ich empfehle dir gerne einen verlässlichen Steuerberater aus meinem Netzwerk im Pongau oder österreichweit. Wir arbeiten bereits Hand in Hand für andere Mandanten — das läuft reibungslos.
Ich bin spezialisiert auf KMU, Einzelunternehmer und Gewerbetreibende, die persönliche Betreuung und faire Preise schätzen.
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Alle Unterlagen digital — per E-Mail, Cloud oder Scan. Kein Bürobesuch nötig, egal wo dein Betrieb ist.
Als Bilanzbuchhalterin darf ich fast alles, was ein kleines oder mittleres Unternehmen täglich braucht. Was ich rechtlich nicht übernehmen darf: die Vertretung vor dem Finanzgericht (das ist dem Steuerberater / Wirtschaftsprüfer vorbehalten), komplexe Steuergestaltung bei GmbH-Konzernen, und die Beratung bei internationalen Steuerstrukturen. Für 95 % aller österreichischen KMU und EPUs braucht es das nie — und genau für diese bin ich die richtige Wahl.
Steuerberater in Österreich verrechnen meist nach dem WTBG-Tarif oder Stundensätzen von € 150–300/Stunde — eine Jahresabrechnung für einen kleinen Einzelunternehmer liegt schnell bei € 2.000–4.000 p.a. Als Bilanzbuchhalterin biete ich vergleichbare Leistungen für die laufende Buchhaltung zu deutlich günstigeren Konditionen. Der Unterschied: Steuerberater sind für Spezialthemen (GmbH-Gründung, Steuergestaltung, Betriebsprüfung), ich für die tägliche, verlässliche Buchführung. → Unsere Preise & Richtwerte ansehen
Du brauchst einen Steuerberater konkret für: GmbH-Gründung oder Umgründung (rechtlich und steuerlich komplex), Betriebsprüfungen (wo du rechtliche Vertretung brauchst), internationale Tätigkeiten mit Doppelbesteuerungsabkommen, und komplexe Steueroptimierungsstrategien. Für alles andere — laufende Buchhaltung, UVA, Lohnverrechnung, E/A-Rechnung, Jahresabschluss — bin ich als geprüfte Bilanzbuchhalterin vollständig berechtigt und die wirtschaftlichere Wahl.
Ja! Als geprüfte Bilanzbuchhalterin darf ich die Einkommensteuererklärung (E1, E1a) für Einzelunternehmer und Personengesellschaften erstellen und beim Finanzamt einreichen. Die Körperschaftsteuererklärung für GmbHs ist hingegen Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern vorbehalten. Für die überwiegende Mehrheit der österreichischen Selbständigen und Einzelunternehmer bin ich also die vollwertige Alternative.
Eine Bilanzbuchhalterin darf nach dem österreichischen BiBuG 2014 laufende Buchhaltung (E/A-Rechnung und doppelte Buchführung), Lohnverrechnung, Jahresabschluss und betriebswirtschaftliche Beratung erbringen. Ein Steuerberater darf darüber hinaus auch Steuererklärungen erstellen, steuerlich beraten und das Unternehmen beim Finanzamt vertreten. Die Bilanzbuchhalterin ist in der Regel günstiger und ideal für die laufende Betreuung — der Steuerberater kommt für die jährliche Steuererklärung und steuerliche Gestaltungsberatung hinzu.
Eine Bilanzbuchhalterin ist für die laufende Buchhaltung in der Regel deutlich günstiger als ein Steuerberater — weil kein Kanzlei-Overhead, kein Team und keine Marketingabteilung bezahlt werden müssen. Für die jährliche Steuererklärung ist ein Steuerberater notwendig. Wenn er jedoch exakt aufbereitete Unterlagen von der Bilanzbuchhalterin bekommt, braucht er weniger Zeit — und sein Honorar sinkt spürbar. Insgesamt spart die Kombination gegenüber einem reinen Steuerberater-Mandat in der Regel erheblich.
Für die laufende Buchhaltung und die Umsatzsteuervoranmeldung (UVA) brauchst du als Einzelunternehmer keinen Steuerberater — das übernehme ich vollständig als Bilanzbuchhalterin. Für die jährliche Einkommensteuererklärung (E1, E1a) ist jedoch ein Steuerberater notwendig, wenn du das nicht selbst erledigen möchtest. Ich arbeite eng mit Steuerberatern zusammen und sorge dafür, dass sie alles Nötige von mir bekommen — sauber, vollständig und pünktlich.
Nein — die Erstellung von Steuererklärungen (Einkommensteuererklärung, Körperschaftsteuererklärung) ist in Österreich ausschließlich Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern vorbehalten. Das ist im Steuerberatungsgesetz (StBG) klar geregelt. Als Bilanzbuchhalterin erstelle ich alle Grundlagen für den Steuerberater — aufbereitete Saldenlisten, ordentliche Buchhaltung, Jahresabschluss-Entwurf. Der Steuerberater übernimmt dann die eigentliche Steuererklärung. So arbeiten wir optimal zusammen.
Als geprüfte Bilanzbuchhalterin biete ich bei Finanzbuchhaltung Monuth KG: laufende Finanzbuchhaltung (E/A-Rechnung und doppelte Buchführung), Umsatzsteuervoranmeldung (UVA), Lohnverrechnung mit ÖGK-Meldungen und Jahreslohnzettel, Jahresabschluss und Bilanzierung für GmbHs nach § 221 UGB sowie betriebswirtschaftliche Beratung mit monatlichen Auswertungen. Dazu kommt Neugründungsbegleitung mit Businessplan-Zahlenteil und Förderungsberatung. Alle Leistungen österreichweit — digital per BMD Cloud oder persönlich in Eben im Pongau. Auf der Leistungsseite findest du alle Details.