Ich erstelle deinen Jahresabschluss sorgfältig und fristgerecht. Damit dein Steuerberater die beste Basis für die Steuererklärung bekommt.
Am Ende des Geschäftsjahres braucht dein Unternehmen einen Jahresabschluss. Das ist die Zusammenfassung aller Zahlen — ordentlich aufbereitet und gesetzlich vorgeschrieben.
Ich kümmere mich darum. Vollständig und korrekt.
Das erlebe ich oft: Unternehmer wissen gar nicht genau, wie ihr Unternehmen finanziell dasteht. Der Jahresabschluss zeigt dir schwarz auf weiß, wo du stehst.
Dein Jahresabschluss ist die Grundlage für die Steuererklärung. Die macht dein Steuerberater. Aber er braucht dafür saubere Zahlen von mir.
Meine Erfahrung zeigt: Ein guter Jahresabschluss beginnt nicht im Dezember. Er beginnt am ersten Tag des Geschäftsjahres. Die laufende Buchhaltung ist das Fundament.
Ich bereite alles sorgfältig über das Jahr vor. So gibt es am Jahresende keine bösen Überraschungen.
Gut zu wissen: Die steuerliche Feinabstimmung macht dein Steuerberater — ich kümmere mich um die Buchhaltung und liefere die beste Basis dafür.
ÖSTERREICHWEIT DIGITAL
Alle Unterlagen werden digital übermittelt — per E-Mail, Cloud oder Scan. Du musst nicht nach Salzburg kommen.
Der Jahresabschluss nach § 221 UGB für kleine GmbHs besteht aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) und einem verkürzten Anhang. Kleine GmbHs (Bilanzsumme bis 5 Mio. €, Umsatz bis 10 Mio. €, bis 50 Mitarbeiter — zwei von drei Kriterien) müssen keinen Lagebericht erstellen und können eine verkürzte Bilanz einreichen. Die Frist zur Einreichung beim Firmenbuch beträgt 9 Monate nach Bilanzstichtag.
Den Jahresabschluss einer kleinen GmbH nach § 221 UGB darf eine geprüfte Bilanzbuchhalterin laut BiBuG 2014 erstellen und beim Firmenbuch einreichen. Das ist ausdrücklich im Berufsrecht geregelt. Die steuerliche Erklärung (Körperschaftsteuer) übernimmt ein Steuerberater — die Buchhaltung und Bilanzierung liegt bei mir. So teilen wir die Arbeit sinnvoll auf und du sparst Steuerberater-Stunden.
Die genauen Kosten hängen von Unternehmensgröße, Belegvolumen und Komplexität ab. Als Bilanzbuchhalterin liege ich in der Regel 30–80 % unter dem Steuerberater-Tarif (WTBG: €150–300/Stunde). Im kostenlosen Erstgespräch erstelle ich dir einen konkreten Fixpreis-Vorschlag — keine Überraschungen, keine Stundensätze.
Für den Jahresabschluss und die Firmenbucheintragung einer kleinen GmbH nach § 221 UGB nicht zwingend — das darf ich als geprüfte Bilanzbuchhalterin erledigen. Einen Steuerberater brauchst du für die Körperschaftsteuererklärung (KÖSt). Ich arbeite eng mit Steuerberatern zusammen: Du bekommst den sauber aufbereiteten Jahresabschluss von mir, der Steuerberater macht nur noch die steuerliche Erklärung — und spart dabei Zeit (= du sparst Geld).
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