Welche Kontodaten kann die Finanzverwaltung einsehen?
- Christina Monuth
- 11. Juni
- 1 Min. Lesezeit

Wenn Du in Österreich ein Bankkonto hast, bist Du automatisch im Kontenregister erfasst. Das betrifft sowohl Unternehmen als auch Privatpersonen.
Was ist im Kontenregister gespeichert?
Im Kontenregister findest Du:
Girokonten
Bausparkonten
Kredit- und Zahlungskonten
Sparbücher
Wertpapier-Depots
Schließfächer
Zu jedem Konto werden folgende Daten gespeichert:
Kontonummer
Eröffnungsdatum
Kredit- oder Finanzinstitut
Kontoinhaber:in und zeichnungsberechtigte Personen
Wichtig: Es werden keine Kontostände oder Bewegungen gespeichert. Die Finanz sieht also nicht, wie viel Geld auf Deinem Konto ist oder wofür Du es verwendest – nur die „äußeren“ Daten.
Wer darf Einsicht nehmen?
Bestimmte Behörden dürfen unter bestimmten Voraussetzungen ins Kontenregister schauen – z. B.:
Finanzämter
Staatsanwaltschaften und Strafgerichte
Bundesfinanzgericht
Geldwäschemeldestelle
Staatsschutz und Nachrichtendienste
Finanzmarktaufsicht (FMA)
Voraussetzung dafür ist immer ein begründeter Verdacht. Außerdem muss die Einsicht verhältnismäßig und notwendig sein. Jede Abfrage wird dokumentiert – und Du wirst über FinanzOnline informiert.
Wann darf ein Konto geöffnet werden?
Die sogenannte Kontenöffnung (Einblick in Kontostände und Bewegungen) geht nur mit richterlicher Genehmigung.
Die Finanz darf das nur beantragen, wenn:
es begründete Zweifel an den Angaben eines Steuerpflichtigen gibt,
durch die Kontodaten diese Zweifel aufgeklärt werden können und
der Eingriff nicht unverhältnismäßig ist.
Das Bundesfinanzgericht prüft den Antrag und entscheidet, ob die Kontenöffnung erlaubt wird.
Fazit:
Du musst dir keine Sorgen machen, dass die Finanz einfach so in Deine Kontodaten schaut. Ohne triftigen Grund und rechtliche Prüfung ist das nicht möglich.
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