Du behandelst Patienten — ich kümmere mich um deine Zahlen. Spezialisierte Buchhaltung für alle niedergelassenen Ärzte und Zahnärzte in Österreich: von der E/A-Rechnung bis zur korrekten Umsatzsteuerbehandlung.
Ob du gerade deine Ordination eröffnest oder seit Jahren niedergelassen bist — ich habe die passende Lösung für deine Buchhaltung.
Ärzte und Zahnärzte haben besondere steuerliche Anforderungen — von der Umsatzsteuerbefreiung bis zur korrekten Kassenabrechnung. Ich kenne diese Anforderungen und übernehme alles, damit du dich auf deine Patienten konzentrieren kannst.
Mit über 13 Jahren Erfahrung und spezialisierten Kenntnissen in der Arztbuchhaltung betreue ich niedergelassene Mediziner und Ordinationen in ganz Österreich — vollständig digital und persönlich.
Dank vollständig digitaler Arbeitsweise mit BMD Cloud betreue ich Ärzte und Zahnärzte in ganz Österreich — von Wien bis Vorarlberg, ohne persönliche Treffen vor Ort. Belege einfach per Foto oder Upload einreichen.
Ja, ärztliche Heilbehandlungen sind nach § 6 Abs. 1 Z 19 UStG von der Umsatzsteuer befreit — als unechte Steuerbefreiung. Das bedeutet: Honorarnoten werden ohne USt ausgestellt, aber es besteht kein Recht auf Vorsteuerabzug. Die Umsatzsteuer, die Sie bei Einkäufen bezahlen (Geräte, Miete, Fortbildungen), kann nicht vom Finanzamt zurückgeholt werden.
Laborleistungen oder kosmetische Eingriffe ohne therapeutischen Zweck können hingegen umsatzsteuerpflichtig sein. Bei gemischten Leistungen ist eine sorgfältige Abgrenzung notwendig — ich helfe Ihnen dabei.
Bei der Kassenordination werden Leistungen direkt mit der Krankenkasse abgerechnet — der Arzt stellt keine Honorarnote an den Patienten. Bei der Privatordination stellt der Arzt Honorarnoten direkt an Patienten aus.
Buchhalterisch ist die korrekte Trennung und Erfassung beider Einkommensströme wichtig, besonders wenn beide Modelle kombiniert werden (gemischte Ordination). Ich sorge dafür, dass alle Einnahmen vollständig und korrekt erfasst werden — und keine absetzbaren Kosten übersehen werden.
Absetzbar sind: Ordinationsmiete oder anteilige Raumkosten, medizinische Geräte (Abschreibung/AfA), Praxisausstattung, Fortbildungskosten, Berufsverbandsmitgliedschaften, Haftpflichtversicherung, Personal (Ordinationsassistentin, Lohnverrechnung), Telefon, Internet, Praxissoftware, Fahrtkosten für Hausbesuche und Laborkosten.
Mit einer strukturierten Buchhaltung werden keine absetzbaren Kosten übersehen — ich gehe alle Kostenpositionen systematisch mit Ihnen durch.
Für Einzelordinationen als Alleinmediziner (EPU oder OHG) reicht eine geprüfte Bilanzbuchhalterin in Österreich vollständig aus — für E/A-Rechnung, UVA, Jahresabschluss und Einkommensteuererklärung. Sie sparen dabei erheblich im Vergleich zu einer Steuerberatungskanzlei.
Bei einer GmbH (Gruppenpraxis) oder komplexer Steuergestaltung ist ein Steuerberater zusätzlich sinnvoll. Für die meisten niedergelassenen Ärzte und Zahnärzte in Österreich ist das jedoch nicht erforderlich.
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