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AutorenbildChristina Monuth

Neue Selbständige: Energiekostenzuschuss 2023


Windräder

Selbständige, die im Zeitraum vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 durchgehend in der Krankenversicherung pflichtversichert waren, haben Anspruch auf einen Energiekostenzuschuss, sofern die endgültige oder vorläufige monatliche Beitragsgrundlage für den Monat Dezember 2023 die Höchstbeitragsgrundlage von € 6.825,00 nicht überschreitet.


Die Überprüfung der Voraussetzungen erfolgt zum 1. Juni 2024. Nachträgliche Änderungen der Sachlage haben keinen Einfluss auf den Anspruch.

Der Energiekostenzuschuss beträgt € 410,00 und wird im Rahmen der Beitragsvorschreibung für das dritte Quartal 2024 auf das Beitragskonto der versicherten Person gutgeschrieben.


Auch Selbständige, die aufgrund von Übergangsbestimmungen noch immer im ASVG versichert sind, erhalten für 2023 einen Zuschuss sowie eine Nachzahlung für 2022.

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